Aha!
Bei der Akupunktur werden die feinen Nadeln auf sogenannte Meridiane gesetzt. Nach dem Verständnis der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) handelt es sich dabei um „Leitbahnen“ in denen das Qi (Lebensenergie) fließt. Diese ziehen sich durch den ganzen Körper. So befinden sich am Ohr die Akupunkturpunkte für die Lendenwirbelsäule oder den Ischiasnerv, am Schädel mehrere Punkte für die Schmerzleitung.
Eine Alternative zur Akupunktur ist die Akupressur, die nur mit Daumendruck ohne Nadeln ausgeführt wird.
Studienlage zu Akupunktur
Forscher der Universität Heilbronn untersuchten in einer Studie1 den therapeutischen Erfolg bei etwa 1.100 Patienten mit Rückenschmerzen. Die Patienten wurden in drei Gruppen eingeteilt. Die eine erhielt eine konventionelle Therapie mit Schmerzmitteln, Rückentraining und Krankengymnastik. Die zweite Gruppe bekam regelmäßig eine sachgerecht angewendete Akupunktur und die dritte Gruppe eine „Scheinakupunktur“. Diesen Patienten wurden zwar auch Nadeln gesetzt, aber weniger tief und nicht an den bekannten Punkten, die bei Rückenschmerzen genutzt werden.
Etwa ein halbes Jahr später war festzustellen, dass rund die Hälfte aller Teilnehmer, bei denen Akupunktur zum Einsatz kam, eine eindeutige Besserung wahrnahmen. In der Gruppe mit der Basistherapie gaben 27 Prozent eine Besserung an. Erstaunlich war, dass 44 Prozent der Teilnehmer mit der Scheinakupunktur eine deutliche Symptomlinderung verspürten.
„Die Überlegenheit beider Formen von Akupunktur legt nahe, dass es einen Mechanismus gibt, der sich auf die Schmerzentwicklung und die Übertragung und Weiterleitung von Schmerzsignalen im zentralen Nervensystem auswirkt.“ folgern die Autoren der Studie, unter anderem Privat-Dozent Dr. med. Michael Haake.
Übernehmen die Krankenkassen die Akupunktur-Kosten?
Die Krankenkassen übernehmen seit dem Jahr 2007 die Kosten für die Akupunkturbehandlung, wenn ein Arzt sie zur Linderung von chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule auf einem Rezept verordnet. Die Schmerzen müssen jedoch seit mindestens einem halben Jahr bestehen. Der Arzt, an den der Hausarzt überweist, sollte eine Zusatzausbildung in Akupunktur vorweisen können. Üblicherweise werden die Kosten für zehn Akupunktursitzungen (innerhalb von sechs Wochen) übernommen, im begründeten Einzelfall auch für fünf weitere (innerhalb von zwölf Wochen). Nach Abschluss der Behandlung sind weitere Therapiesitzungen, die die Krankversicherung bezahlt, erst nach frühestens zwölf Monaten möglich. Die Kosten für einen Heilpraktiker werden häufig nicht übernommen.2